0179 – 4580881

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Villa Kaiserhof

zwischen

Herrn Jörg Metzger
Grasweg 2
04178 Leipzig

und

Herrn/ Frau lt. Rechnung ausgewiesener Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen:

  1. Mietgegenstand

    Villa Kaiserhof Wohnung Nr. 10 im EG,  Wilhelm Potenberg Str. 11,  17454 Ostseebad Zinnowitz
    Die Räume sind mit Zubehör eingerichtet, das der Inventarliste zu entnehmen ist.

  2. Mietdauer
    Die Ferienwohnung wird vermietet für die Dauer wie der lt. Rechnung angegebene Zeitraum. Die Anzahl der Personen wurden vor Mietbeginn vom Gast dem Vermieter mitgeteilt und stehen in der Rechnung vermerkt. Ohne vorherige Zustimmung durch den Vermieter darf die angemeldete Personenzahl nicht überschritten werden.

  3. Miete
    Die Miete beträgt den ausgewiesenen Betrag lt. Rechnung. Das Mietverhältnis kommt erst zustande, wenn der volle Rechnungsbetrag vor Reiseantritt auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen wurde. In diesem Mietzins sind Nebenkosten wie Wasser, Strom und Heizung enthalten.

  4. Endreinigung / Kaution / Kurabgabe
    Ein Bettwäschepaket / Handtuchset kostet pro Person 16,00 Euro. Diese Handtücher sind nur für den Hausgebrauch bestimmt. Für die Endreinigung wird ein einmaliger Betrag in Höhe von EUR 65,00 erhoben. Die Endreinigungsgebühr wird in Bar vor Ort bei Reiseantritt fällig. Ebenfalls werden die gebuchten Handtuchsets im Bar vor Ort berechnet.

    Zuständig für die Endreinigung und Schlüsselübergabe ist die Firma Dienstleistung Usedom Nord, Schulstr. 5, 17449 Bannemin. Geschäftszeiten Mo.-Fr. 9.00 – 16.00 Uhr Mobil: 0162-1908654,

    Anreisezeiten: Montag bis Sonntag 15.00-18.00 Uhr,

    Die Mitarbeiter sind berechtigt die Endreinigungsgebühr, Bettwäsche und Handtücher sowie die Kaution und Kurtaxe in bar vor Ort zu kassieren. Bei Anreise nach 18.00 Uhr bis 20 Uhr wird ein Zuschlag von 50,00 Euro berechnet. Abreise bis 10.00 Uhr. Bei Abreise ist die Wohnung besenrein zu verlassen. Bitte leeren Sie vor Abreise den Kühlschrank, die Spülmaschine und entsorgen den Hausmüll. Für zusätzliche Arbeiten, die über die üblichen Endreinigungsarbeiten hinausgehen berechnet die Firma nach Aufwand mit einer Stundenpauschale von 32,00 Euro dem Mieter diese Kosten.

    Jeglicher Mangel an Wohnung, Inventar, sowie bei mangelnder Sauberkeit sind unverzüglich bei Reiseantritt der Firma mitzuteilen. Verspätete Reklamationen können nicht anerkannt werden. Mit Einzug in die Ferienwohnung gibt der Mieter eine Erklärung ab, dass er das in der Ferienwohnung vorhandene Inventar in einwandfreiem Zustand und alle Schlüsselvollständig übernommen hat.
  5. Parkplatz
    Die Wohnung hat einen dazugehörigen Stellplatz ( Nr. 10 ). Für eventuelle Beschädigungen der Fahrzeuge, Einbrüche oder Diebstahl auf dem Grundstück des Vermieters wird keine Haftung übernommen.

  6. Hausordnung
    Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in der Ferienwohnung aus. Das Rauchen ist nur auf den Terrassen bzw. Balkonen gestattet. Keine Haustiere.

  7. Sorgfaltspflichten

    Die Mieter haben die Räumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter bzw. der Firma H&RS GmbH geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

  8. Rücktritt

    Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Rücktrittserklärungen müssen spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, wobei der Eingang der Stornierung beim Vermieter maßgeblich ist. In diesem Fall wird ausschließlich die geleistete Anzahlung als Entschädigung einbehalten.

    Bei späteren Stornierungen wird der gesamte Mietzins als Entschädigung einbehalten.

    Jedoch steht Ihnen frei, einen Ersatzmieter zu benennen oder der Vermieter kann die Ferienwohnung in  dieser Periode noch für denselben Preis vermieten, dann wird der einbehaltene Betrag zurückerstattet abzüglich EUR 60,00 Bearbeitungsgebühr.

    Erfolgt eine Abreise des Mieters vor dem vertraglichen Mietende aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, so steht dem Vermieter die Gesamtmietsumme zu. Im Falle einer Nichtübergabe der Ferienwohnung durch höhere Gewalt wird sich der Vermieter bemühen, dem Mieter ein gleichwertiges Objekt anzubieten, dies nur nach Zusage des Mieters. Der Mieter kann in diesem Fall den Vermieter nicht rechtlich belangen. Ein eventueller Mehrpreis ist vom Mieter zu zahlen.

  9. Zahlungsmodalitäten

    Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtnettomiete zu zahlen. Nach Eingang der Restzahlung übersendet der Vermieter die endgültige Reisebestätigung.

    Der Restbetrag muss spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein.

    Der Vermieter behält sich vor, im Falle von nicht rechtzeitigen Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten und ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen gemäß Ziffer 8 des Vertrages.

    Mit der Anzahlung des Reisepreises akzeptiert der Mieter die allgemeinen Mietbedingungen.

  10. Haftung
    Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, haften sie gemeinsam für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag.

  11. Salvatorische Klausel
    Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder lückenhaft sein, berührt dies die anderen Bestimmungen des Vertrages und den Vertrag als Ganzes nicht. Es soll dann lediglich die einzelne Bestimmung ungültig sein, der übrige Vertrag soll seine Gültigkeit behalten. An Stelle der ungültigen Bestimmung wird eine Vereinbarung getroffen, die auf den wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages ausgerichtet ist.
  12. Gerichtsstand
    Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart.