0179 – 4580881

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Villa Ilona

zwischen

Herrn Jörg Metzger
Grasweg 2
04178 Leipzig

und

Herrn/ Frau lt. Rechnung ausgewiesener Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen:

  1. Mietgegenstand

    Villa Ilona Wohnung 3 im 1. OG links,  Goethestr 17,  17419 Seebad Ahlbeck
    Die Räume sind mit Zubehör eingerichtet, das der Inventarliste zu entnehmen ist.

  2. Mietdauer

    Die Ferienwohnung wird vermietet für die Dauer wie der lt. Rechnung angegebene Zeitraum. Die Anzahl der Personen wurden vor Mietbeginn vom Gast dem Vermieter mitgeteilt und stehen in der Rechnung vermerkt. Ohne vorherige Zustimmung durch den Vermieter darf die angemeldete Personenzahl nicht überschritten werden.

  3. Miete

    Die Miete beträgt den ausgewiesenen Betrag lt. Rechnung. Das Mietverhältnis kommt erst zustande, wenn der volle Rechnungsbetrag vor Reiseantritt auf das in der Rechnung angegebene Konto überwiesen wurde. In diesem Mietzins sind Nebenkosten wie Wasser, Strom und Heizung enthalten.

  4. Endreinigung / Kaution / Kurabgabe

    Jeder Person steht ein Handtuchset, bestehend aus 1 Badetuch, 2 Handtüchern und einer Duschvorlage zu.Diese Handtücher sind nur für den Hausgebrauch bestimmt. Ein Bettwäschepaket kostet 10,00 Euro pro Person. Für die Endreinigung wird ein einmaliger Betrag in Höhe von EUR 60,00 erhoben. Die Endreinigungsgebühr sowie Bettwäschegebühr und Kaution wird in Bar vor Ort bei Reiseantritt fällig. Die Kaution beträgt 50,00 Euro und wird bei mängelfreier Rückgabe der Wohnung zurück erstattet. Im Endreinigungspreis in Höhe von 60,00 Euro sind Bettwäsche und Handtücher für 2 Personen enthalten.

    Zuständig für die Endreinigung und Schlüsselübergabe ist die Firma R+S Dienstleistungen Herr Ryba / Frau Schulz, Tel: 0170-4148469.

    Die Mitarbeiter der Firma R+S Dienstleistung sind berechtigt die Endreinigungsgebühr, Wäschepakete sowie die Kaution in bar vor Ort zu kassieren. Die Anreisezeit ist von 14.00 – 18.00 Uhr. Bei Anreise nach 19.00 Uhr wird ein Zuschlag von 25,00 Euro berechnet. Abreise bis 10 Uhr.

    Jeglicher Mangel an Wohnung, Inventar,  sowie bei mangelnder Sauberkeit sind unverzüglich bei Reiseantritt der Firma R+S Dienstleistung mitzuteilen. Verspätete Reklamationen können nicht anerkannt werden. Mit Einzug in die Ferienwohnung gibt der Mieter eine Erklärung ab, dass er das in der Ferienwohnung vorhandene Inventar in einwandfreiem Zustand und alle Schlüssel vollständig übernommen hat.

    Die Kurabgabe ist bei der zuständigen Kurverwaltung zu bezahlen. Den Nachweis der bezahlten Kurtaxe ist bei Schlüsselabgabe dem Reinigungsdienst als Nachweis auszuhändigen. Bei fehlendem Nachweis wird die Kaution nicht zurück erstattet. Dies dient als Nachweispflicht für den Vermieter, da Dieser für die Abgabe der Kurtaxe von der Kurverwaltung verpflichtet wurde. Siehe § 8, Satzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf über die Kurabgabe.

  5. Parkplatz

    Die Wohnung hat einen dazugehörigen Stellplatz ( Nr. 3 ). Für eventuelle Beschädigungen der Fahrzeuge, Einbrüche oder Diebstahl auf dem Grundstück des Vermieters wird keine Haftung übernommen.

  6. Hausordnung

    Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in der Ferienwohnung aus. Das Rauchen ist nur auf den Terrassen bzw. Balkonen gestattet. Keine Haustiere.

  7. Sorgfaltspflichten

    Die Mieter haben die Räumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter bzw. der Firma R & S Dienstleistungen geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

  8. Rücktritt

    Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Rücktrittserklärungen müssen spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, wobei der Eingang der Stornierung beim Vermieter maßgeblich ist. In diesem Fall wird ausschließlich die geleistete Anzahlung als Entschädigung einbehalten. Bei späteren Stornierungen wird der gesamte Mietzins als Entschädigung einbehalten.
    Jedoch steht Ihnen frei, einen Ersatzmieter zu benennen oder der Vermieter kann die Ferienwohnung in  dieser Periode noch für denselben Preis vermieten, dann wird der einbehaltene Betrag zurückerstattet abzüglich EUR 60,00 Bearbeitungsgebühr.
    Erfolgt eine Abreise des Mieters vor dem vertraglichen Mietende aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, so steht dem Vermieter die Gesamtmietsumme zu. Im Falle einer Nichtübergabe der Ferienwohnung durch höhere Gewalt wird sich der Vermieter bemühen, dem Mieter ein gleichwertiges Objekt anzubieten, dies nur nach Zusage des Mieters. Der Mieter kann in diesem Fall den Vermieter nicht rechtlich belangen. Ein eventueller Mehrpreis ist vom Mieter zu zahlen.

  9. Zahlungsmodalitäten

    Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtnettomiete zu zahlen. Nach Eingang der Restzahlung übersendet der Vermieter die endgültige Reisebestätigung. Der Restbetrag muss spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein.
    Der Vermieter behält sich vor, im Falle von nicht rechtzeitigen Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten und ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen gemäß Ziffer 8 des Vertrages.
    Mit der Anzahlung des Reisepreises akzeptiert der Mieter die allgemeinen Mietbedingungen.

  10. Haftung

    Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, haften sie gemeinsam für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag.

  11. Salvatorische Klausel

    Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder lückenhaft sein, berührt dies die anderen Bestimmungen des Vertrages und den Vertrag als Ganzes nicht. Es soll dann lediglich die einzelne Bestimmung ungültig sein, der übrige Vertrag soll seine Gültigkeit behalten. An Stelle der ungültigen Bestimmung wird eine Vereinbarung getroffen, die auf den wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages ausgerichtet ist.

  12. Gerichtsstand

    Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Leipzig vereinbart.